BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Subsite https://jahresbericht.bfarm.de des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist bemüht, die Subsite https://jahresbericht.bfarm.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Mehrheit der Anforderungen der BITV 2.0 ist umgesetzt und die Subsite ist mit den Anforderungen der BITV damit größtenteils vereinbar. Es wurde eine interne Prüfung auf Barrierefreiheit durchgeführt. Verbesserungen sind in Arbeit.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die im Footer verlinkten PDF-Dokumente zu den älteren Ausgaben der BfArM-Jahresberichte sind nicht barrierefrei.
  • Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache fehlen noch.
  • Die Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache gemäß BITV 2.0 § 4 fehlen noch.

Diese Erklärung wurde am 21.11.2023 erstellt.

Barriere melden! Kontakt und Feedback

Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung von https://jahresbericht.bfarm.de auffallen oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wenden:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 99 307-3256
E-Mail: internet@bfarm.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805
Telefax: +49 (0) 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de