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Bescheid vom 12. Mai 2005
12.05.2005
Schreiben des BfArM an Pharmazeutische Unternehmervom 17.05.2005zu: Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel,
Stufe II
hier: Kava-Kava (Piper methysticum)-haltige und Kavain-haltige Arzneimittel einschließlich homöopathischer Zubereitungen mit einer Endkonzentration bis einschließlich D4.