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Informationsbrief zur Einführung einer Patientenkarte für Arzneimittel, die Valproat und verwandte Substanzen enthalten
13.07.2017
Wirkstoff: Valproat, Natriumvalproat, Valproinsäure, Valproat-Seminatrium, Valpromid
Das BfArM hatte mit Bescheid vom 10. April 2017 für Valproat enthaltende Arzneimittel die Einführung einer Patientenkarte als ergänzende Risikominimierungsmaßnahme verfügt; hierzu haben die beteiligten Unternehmen einen Informationsbrief verfasst.
Mit der zusätzlichen Einführung der Patientenkarte als Bestandteil jeder Packung soll sichergestellt werden, dass insbesondere Schwangere, weibliche Jugendliche und Frauen im gebärfähigen Alter, ergänzend zur Patientenbroschüre, regelmäßig und unmittelbar im Zusammenhang mit der Einnahme des Arzneimittels über die mit einer Valproatexposition im Mutterleib einhergehenden Risiken informiert werden.
Ärzte und Apotheker werden gebeten, jeder Patientin im gebärfähigen Alter bei jeder Verordnung/Abgabe von Valproat die beigefügte Patientenkarte auszuhändigen und die Inhalte entsprechend zu erläutern.
Schulungsmaterial und die Patientenkarte können zusätzlich auf der Homepage des BfArM und der Homepage des jeweiligen pharmazeutischen Unternehmens (s. Informationsbrief) abgerufen werden. Ferner können weitere Karten kostenlos über die Faxnummer 089 60804490 beim Verlag oder über die im Informationsbrief genannten pharmazeutischen Unternehmen Hexal AG und ratiopharm GmbH bestellt werden (Kontaktdaten siehe dort).