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Esmya® (Ulipristalacetat) zur Behandlung von Uterusmyomen: Risiko für Leberschädigungen
03.08.2018
Wirkstoff: Ulipristalacetat
03.08.2018 - Abschluss des Verfahrens
Das europäische Risikobewertungsverfahren zum Arzneimittel Esmya® ist nach erfolgter EU-Kommissionsentscheidung abgeschlossen worden.
vgl. Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26.07.2018 und Anhänge I-IV
Auslöser für dieses Verfahren waren Berichte über schwere Leberschäden, einschließlich akutem Leberversagen, bei mit Esmya® behandelten Patientinnen.Die Kommissionsentscheidung beinhaltet Indikationseinschränkungen, neue Kontraindikation sowie Vorgaben zur notwendigen Überwachung der Leberfunktion als Maßnahmen zur Risikominimierung.
Patientinnen sollen mit Hilfe der neu eingeführten Patientenkarte zu den Hintergründen und der Planung von regelmäßig durchzuführenden Leberfunktionstests informiert werden.
Außerdem wird die Durchführung der Behandlung mit Esmya® auf bestimmte Arztgruppen eingeschränkt.
In Deutschland wurde ein Rote-Hand-Brief verschickt.
05.06.2018 - CHMP Gutachten
Neue Maßnahmen zur Risikominimierung seltener aber schwerer Leberschäden
EMA schließt die Bewertung des Arzneimittels zur Behandlung von Uterusmyomen ab.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Minimierung des Risikos seltener aber schwerer Leberschäden unter Esmya® (Ulipristalacetat) empfohlen. Bestimmte Frauen können eine Behandlung mit Esmya® beginnen, sobald die neuen Maßnahmen umgesetzt sind.
Die Maßnahmen beinhalten: Kontraindikation für Frauen mit vorhandenen Leberproblemen; Leberfunktionstests vor, während und nach Beendigung der Behandlung; eine Patientenkarte zwecks Aufklärung über die Notwendigkeit zur Leberüberwachung und zur Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt, wenn Symptome einer Leberschädigung auftreten. Zudem wurde die Anwendung mit mehr als einem Behandlungszyklus auf Frauen eingeschränkt, die nicht für eine Operation infrage kommen.
Esmya® wird zur Behandlung von mäßigen bis schweren Symptomen von Uterusmyomen (gutartige Tumore der Gebärmutter) angewendet. Das Arzneimittel hat sich im Hinblick auf eine Verringerung von Blutungen, Anämie sowie zur Reduktion der Myomgröße als wirksam erwiesen.
Die Risikobewertung zu Esmya® wurde vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) aufgrund von Meldungen zu schwerwiegenden Leberschäden, einschließlich Leberversagen mit der Notwendigkeit zur Transplantation, durchgeführt. Der PRAC schlussfolgerte, dass Esmya® einen Beitrag zur Entwicklung von einigen Fällen schwerer Leberschädigungen geleistet haben könnte. (In 8 Fallberichten mit schweren Leberschädigungen wird der Beitrag von Esmya® als „möglich“ bewertet. Es wird geschätzt, dass bis heute ca. 765.000 Patientinnen mit Esmya® behandelt wurden.)
Der PRAC hat daher Anwendungseinschränkungen empfohlen. Zudem wurde empfohlen Studien durchzuführen, um die Auswirkungen von Esmya® auf die Leber sowie die Wirksamkeit der neuen Risikominimierungsmaßnahmen zu untersuchen.
Die PRAC-Empfehlung wurde dem EMA-Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) zugeleitet, der das Gutachten bestätigt hat. Nun wird das Gutachten der europäischen Kommission zwecks Verabschiedung eines abschließenden rechtsverbindlichen Beschlusses weitergeleitet. Die empfohlenen neuen Anwendungseinschränkungen für Esmya® werden daher erst nach der Veröffentlichung der Kommissionsentscheidung in Kraft treten.
Bis dahin behalten die temporären Maßnahmen ihre Gültigkeit (siehe unter: 09.02.2018 - Zwischenstand der Bewertung). Die Angehörigen der Gesundheitsberufe, welche Esmya® verschreiben, werden mittels Rote-Hand-Brief über die neuen Anwendungsbedingungen informiert werden, sobald eine Kommissionsentscheidung vorliegt.
Information für Patienten
- Das Arzneimittel Esmya®, welches zur Behandlung von Uterusmyomen eingesetzt wird, wurde einer Bewertung unterzogen, da Fälle schwerwiegender Leberprobleme in Frauen, die Esmya einnahmen aufgetreten sind, einschließlich 4 Fälle, bei denen eine Lebertransplantation notwendig wurde.
- Esmya® wird Ihnen nicht verschrieben werden, wenn Sie Leberprobleme haben.
- Vor Behandlungsbeginn wird eine Leberuntersuchung durchgeführt. Wenn der Befund auffällig ist, wird keine Behandlung mit Esmya® begonnen.
- Es werden auch während und nach Beendigung der Behandlung Leberuntersuchungen bei Ihnen durchgeführt werden. Wenn keine Leberprobleme festgestellt werden, kann ein Behandlungszyklus von Esmya® bei Frauen eingeleitet werden, die vor einer Operation der Myome stehen; mehr als ein Behandlungszyklus kann nur bei Frauen vorgenommen werden, die nicht für eine Operation infrage kommen.
- Die Packung des Arzneimittels wird eine Patientenkarte beinhalten, welche über das Risiko von Leberschäden informiert und auf die Notwendigkeit der Leberüberwachung aufmerksam macht.
- Wenn Sie Symptome von Leberschäden bei Ihnen bemerken (z.B. Müdigkeit, Gelbfärbung der Haut, dunkler Urin, Übelkeit und Erbrechen) sollten Sie die Behandlung abbrechen und sofort Ihren Arzt kontaktieren.
- Bei Fragen oder Bedenken zu Ihrer Behandlung wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Information für Angehörige der Gesundheitsberufe
Vier Fälle von schwerwiegender Leberschädigung mit notwendiger Transplantation und zusätzliche Fälle von Leberschäden wurden bei Patienten unter der Einnahme von Esmya® berichtet. Obwohl der Kausalzusammenhang noch nicht abschließend geklärt werden kann, werden folgende Maßnahmen zur Minimierung des Risikos von Leberschäden eingeleitet:
- Kontraindikation für Patienten mit bestehenden Leberfunktionsstörungen.
- Eingeschränkte Indikation der intermittierenden Behandlung von mäßigen bis schweren Symptomen der Uterusmyome bei erwachsenen Frauen im gebärfähigen Alter: Esmya® sollte nur bei Frauen angewendet werden, die für eine Operation nicht infrage kommen. (Esmya® ist weiterhin für einen Behandlungszyklus (bis zu 3 Monate) zur präoperativen Behandlung für mäßige bis schwere Symptome der Uterusmyome in erwachsenen Frauen im gebärfähigen Alter indiziert.)
- Leberfunktionstests sind vor jedem Behandlungszyklus, monatlich während der ersten beiden Behandlungszyklen und danach gemäß klinischer Beurteilung durchzuführen. Zwei bis vier Wochen nach Beendigung der Behandlung ist ebenfalls ein Lebertest durchzuführen.
- Esmya® sollte nicht angewendet werden, wenn die Alaninaminotransaminase (ALT)- oder Aspartataminotransferase (AST)-Spiegel den oberen Normwert um mehr als das Zweifache überschreiten.
- Die Behandlung sollte abgebrochen werden, wenn bei Patienten der ALT- oder AST-Spiegel über dem Dreifachen des oberen Normwerts liegen.
- Angehörige der Gesundheitsberufe sollten ihre Patienten auf Anzeichen und Symptome von Leberschäden und auf die bei Auftreten zu ergreifenden Maßnahmen hinweisen. Im Falle von Anzeichen oder Symptomen, die auf Leberschäden hinweisen, sollte die Behandlung abgebrochen werden. Die betreffenden Patienten sollten unverzüglich untersucht werden einschließlich der Durchführung von Leberfunktionstests.
- Angehörige der Gesundheitsberufe, welche Esmya® verschreiben, werden innerhalb der EU einen Rote-Hand-Brief mit weiteren Einzelheiten erhalten sobald die Europäische Kommission ihren Beschluss erlassen hat.
22.05.2018 – Empfehlung des PRAC
Regelmäßige Leberfunktionstests während der Behandlung gefordert
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) bei der EMA hat das Risikobewertungsverfahren zu Esmya® abgeschlossen, das aufgrund von Berichten zu schweren Leberschäden eingeleitet worden war. Nach Berücksichtigung aller verfügbaren Belege schlussfolgert der PRAC, dass das Arzneimittel nicht bei Frauen mit Leberbeschwerden angewendet werden darf und das andere Patientinnen einen neuen Behandlungszyklus nur dann beginnen dürfen, wenn bei ihnen regelmäßige Leberfunktionstests durchgeführt werden.
Esmya® wird zur Behandlung von mittleren bis schweren Symptomen von Uterusmyomen (gutartige Tumore der Gebärmutter) angewendet. Das Arzneimittel hat sich im Hinblick auf eine Verringerung von Blutungen, Anämie sowie zur Reduktion der Myomgröße als wirksam erwiesen.
Der PRAC schlussfolgerte, dass Esmya® einen Beitrag zur Entwicklung von einigen Fällen schwerer Leberschädigungen geleistet haben könnte. (In 8 Fallberichten mit schweren Leberschädigungen wird der Beitrag von Esmya® als „möglich“ bewertet. Es wird geschätzt, dass bis heute ca. 765.000 Patientinnen mit Esmya behandelt wurden). Der Ausschuss hat deshalb folgende Empfehlungen zur Risikominimierung abgegeben:
- Esmya® darf nicht bei Frauen mit bekannten Lebererkrankungen angewendet werden.
- Vor jedem Behandlungszyklus sollte ein Leberfunktionstest durchgeführt werden und die Behandlung darf nicht begonnen werden, wenn die Leberenzymspiegel den oberen Normwert um mehr als das Zweifache überschreiten.
- Leberfunktionstests sollten einmal monatlich während der ersten beiden Behandlungszyklen und 2-4 Wochen nach Beendigung der Behandlung durchgeführt werden. Bei auffälligen Befunden (Leberenzymspiegel mehr als das Dreifache der oberen Normwerte) sollte der Arzt die Behandlung abbrechen und die Patientin engmaschig überwachen.
- Esmya® sollte nur bei Frauen, die nicht für eine Operation infrage kommen, für mehr als einen Behandlungszyklus angewendet werden. Frauen, die sich einer Operation unterziehen werden, sollten weiterhin nur einen Behandlungszyklus durchführen.
- Dem Arzneimittel wird eine Patientenkarte beiliegen, um die Patientinnen darauf hinzuweisen, dass eine Überwachung der Leberwerte notwendig ist und, dass sie ihren Arzt kontaktieren müssen, falls sie Symptome einer Leberschädigung (z.B. Müdigkeit, Gelbfärbung der Haut, dunkler Urin, Schwindel und Erbrechen) entwickeln.
- Es sollten Studien zur Bestimmung der Wirkung von Esmya® auf die Leber durchgeführt werden und um zu prüfen, ob die oben aufgeführten Maßnahmen die Risiken wirksam minimieren.
Noch während des laufenden Risikobewertungsverfahrens im Februar 2018 hat der PRAC als vorläufige Maßnahme empfohlen, dass keine neuen Patientinnen mehr auf Esmya® eingestellt werden sollen. Mit Abschluss des Risikobewertungsverfahrens zog der PRAC die Schlussfolgerung, dass neue Patientinnen die Behandlung beginnen können, wenn sie in Übereinstimmung mit den oben aufgeführten Empfehlungen zur Minimierung des Risikos von Leberschädigungen erfolgt.
Die PRAC-Empfehlung wird jetzt dem Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) zur Stellungnahme übermittelt. Anschließend wird die Europäische Kommission eine rechtlich bindende Entscheidung für alle EU-Mitgliedstaaten treffen. Die empfohlenen neuen Anwendungseinschränkungen für Esmya® werden daher erst nach der Veröffentlichung der Kommissionsentscheidung in Kraft treten.
Bis dahin behalten die temporären Maßnahmen ihre Gültigkeit (siehe unten: 09.02.2018 - Zwischenstand der Bewertung).
Ein Rote-Hand-Brief wird die Angehörigen von Gesundheitsberufen über die nach der Veröffentlichung der Kommissionsentscheidung gültigen Anwendungseinschränkungen informieren.
Mehr zum Arzneimittel:
Esmya® wurde in der EU erstmals im Jahr 2012 zur Behandlung von mittleren bis schweren Symptomen von Uterusmyomen, d.h. von gutartigen Wucherungen der Gebärmutter, bei Frauen bis zum Erreichen der Menopause, zugelassen.
Der Wirkstoff von Esmya®, Ulipristalacetat, bindet an Rezeptoren auf Zellen, an die das Hormon Progesteron normalerweise bindet, und verhindert damit die Wirkung des Progesterons. Da Progesteron das Wachstum von Myomen fördern kann, verringert der protektive Effekt des Ulipristalacetats die Größe der Myome.
Ulipristalacetat ist auch der Wirkstoff von ellaOne®, einem zugelassenen Notfallkontrazeptivum zur Einmalgabe. Es sind bislang keine schwerwiegenden Fälle von Leberschäden unter ellaOne® gemeldet worden und es gibt derzeit keine diesbezüglichen Bedenken zu diesem Arzneimittel.
Mehr zum Verfahren:
Das Risikobewertungsverfahren nach Artikel 20 der Verordnung (EG) 726/2004 wurde von der EU-Kommission am 30. November 2017 eingeleitet.
Die Neubewertung wurde vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt. Das Gremium ist verantwortlich für die Bewertung von Sicherheitsfragen bei Humanarzneimitteln und hat eine Reihe von Empfehlungen veröffentlicht.
Am 08. Februar 2018 hat der PRAC während des laufenden Bewertungsprozesses vorläufige Empfehlungen herausgegeben.
Die finalen Empfehlungen des PRAC werden nun an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) weitergeleitet, der ein Gutachten verabschieden wird.
Das letzte Stadium des Bewertungsverfahrens ist die Annahme eines für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlichen Beschlusses der Europäischen Kommission.
09.02.2018 - Zwischenstand der Bewertung
Patientinnen, die Esmya® zur Behandlung von Uterusmyomen einnehmen, sollten bis zur abschließenden Bewertung durch die EMA regelmäßigen Leberwerttests unterzogen werden. Es sollten vorläufig keine neuen Patientinnen mehr auf Esmya® eingestellt werden.
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) bewertet momentan das Nutzen-Risikoverhältnis von Esmya aufgrund von Berichten zu schweren Leberschäden, einschließlich Fällen von Leberversagen, die zu Lebertransplantation führten.
Während der andauernden Risikobewertung empfiehlt der PRAC als zwischenzeitliche Maßnahme regelmäßige Leberwerttests für Frauen, die Esmya zur Therapie von Uterusmyomen erhalten.
Frauen, die mit Esmya therapiert werden, sollen mindestens einmal pro Monat Leberfunktionstests unterzogen werden. Sollte der Test abnorme Leberwerte ergeben („normale“ Obergrenze um mehr als das Zweifache überschritten), sollten die Ärzte die Therapie mit Esmya beenden und die Leberwerte engmaschig kontrollieren. Die Lebertests sollten 2-4 Wochen nach Therapieende erneut wiederholt werden.
Der PRAC empfiehlt außerdem bis auf Weiteres keine neuen Patientinnen auf Esmya einzustellen. Patientinnen, die ein Intervall abgeschlossen haben, sollen kein weiteres Intervall beginnen.
Der Zusammenhang zwischen der Anwendung von Esmya und Fällen von schweren Leberschäden wird momentan überprüft. Diese Empfehlungen gelten als zwischenzeitliche Maßnahmen, um die Patientensicherheit bis zur Entscheidung des im Dezember 2017 initiierten Risikobewertungsverfahrens zu gewährleisten.
Information für Patientinnen
• Esmya, zur Therapie von Uterusmyomen, wird aufgrund von Fallberichten von schweren Leberproblemen bei Patientinnen, die Esmya angewendet haben, näher untersucht.
• Als vorsorgliche Maßnahme während der Anwendung von Esmya lassen Sie bitte durch Ihren behandelnden Arzt Bluttests durchführen, um zu prüfen, ob Ihre Leberwerte in Ordnung sind. Sollten die Lebertests auffällig sein, wird Ihre Therapie mit Esmya beendet werden.
• Sollten Sie Übelkeit empfinden oder unter Erbrechen, Oberbauchbeschwerden, Appetitlosigkeit, Müdigkeit oder gelber Färbung der Augen oder der Haut leiden, kontaktieren Sie umgehend Ihren Arzt, da diese Symptome auf Leberprobleme hinweisen könnten.
• Sollte für Sie eine Therapie mit Esmya geplant sein oder ein neues Intervall beabsichtigt sein, wird Ihr Arzt Ihre Therapie aussetzen bis die Beurteilung durch die EMA abgeschlossen ist.
• Wenn Ihre Therapie mit Esmya beendet ist, wird Ihr behandelnder Arzt Ihre Leberwerte zwei bis vier Wochen nach Therapieende überprüfen.
Information für Ärztinnen und Ärzte
Ausgehend von Fallberichten zu Leberschäden und Leberversagen unter der Therapie mit Esmya, empfiehlt die EMA die folgenden zwischenzeitlichen Maßnahmen:
• Stellen Sie keine neuen Patientinnen auf Esmya ein und beginnen Sie kein neues Therapieintervall bei Patientinnen, die bereits ein Therapieintervall abgeschlossen haben.
• Führen Sie Leberfunktionstests mindestens einmal pro Monat bei allen Patientinnen durch, die Esmya einnehmen. Sollten die Transaminasenspiegel die „normale“ Obergrenze um mehr als das Zweifache überschreiten, beenden Sie die Therapie und beobachten Sie die Patientin engmaschig. Lebertests sollten zwei bis vier Wochen nach Therapieende wiederholt werden.
• Bei Patientinnen, die Anzeichen oder Symptome zeigen, die auf einen Leberschaden hinweisen könnten (wie Übelkeit, Erbrechen, Schmerzen unter dem rechten Rippenbogen, Anorexie, Asthenie, Gelbsucht) überprüfen Sie unverzüglich die Transaminasenwerte. Sollten die Transaminasenwerte die „normale“ Obergrenze um mehr als das Zweifache überschreiten, beenden Sie die Therapie und beobachten Sie die Patientin engmaschig.
• Weisen Sie Ihre Patientin auf Anzeichen und Symptome von Leberschäden hin.
Dies sind zwischenzeitliche Maßnahmen, bis die laufende Analyse der EMA zu Esmya abgeschlossen ist.
Ärztinnen und Ärzte, die innerhalb der EU Esmya verschreiben, werden einen Brief mit weiteren Informationen erhalten.
Mehr über das Arzneimittel
Esmya® wurde in der EU erstmals im Jahr 2012 zugelassen zur Behandlung von mittleren bis schweren Symptomen von Uterusmyomen, d.h. von nicht-kanzerogenen (gutartigen) Wucherungen der Gebärmutter, bei Frauen bis zum Erreichen der Menopause. Es wird bis zu drei Monate lang vor Operationen zur Entfernung der Myome angewendet und kann zur intermittierenden Langzeitbehandlung angewendet werden.
Der Wirkstoff von Esmya®, Ulipristalacetat, bindet an Rezeptoren auf Zellen, an die das Hormon Progesteron normalerweise bindet, und verhindert damit den Effekt des Progesterons. Da Progesteron das Wachstum von Myomen fördern kann, verringert der protektive Effekt des Ulipristalacetats die Größe der Myome.
Ulipristalacetat ist auch der Wirkstoff von ellaOne®, einem zugelassenen Notfallkontrazeptivum zur Einmalgabe. Es sind bislang keine schwerwiegenden Fälle von Leberschäden unter ellaOne® gemeldet worden und es gibt derzeit keine diesbezüglichen Bedenken zu diesem Arzneimittel.
01.12.2017 - Start des Verfahrens
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat ein Risikobewertungsverfahren zum Arzneimittel Esmya® mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat gestartet. Das Arzneimittel wird zur Behandlung von Uterusmyomen (nicht-kanzerogene Geschwulste der Gebärmutter) angewendet. Anlass sind vier Fallmeldungen über schwere Leberschädigungen nach der Anwendung des Arzneimittels, bei denen in drei Fällen eine Lebertransplantation erforderlich war.
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz bewertete diese Fälle von Leberschäden und schlussfolgerte, dass Esmya® diese verursacht haben könnte.
Aufgrund der Schwere der Leberschädigungen und des möglichen Zusammenhangs mit dem Arzneimittel wird eine eingehendere Bewertung für erforderlich gehalten.
Der PRAC wird nun alle verfügbaren Daten bewerten und erörtern, ob Einschränkungen für die Anwendung von Esmya® erforderlich sind.
Während der Bewertungsphase sollten Patientinnen ihren Arzt kontaktieren, wenn Sie Fragen zu ihrer Behandlung haben.
Ulipristalacetat ist auch der Wirkstoff des Arzneimittels ellaOne, das als einmalig anzuwendendes Notfallkontrazeptivum zugelassen ist. Zu ellaOne sind keine schweren Leberschädigungen berichtet worden und es gibt bisher keine diesbezüglichen Sicherheitsbedenken zu diesem Arzneimittel.
Mehr über das Arzneimittel:
Esmya® wurde in der EU erstmals im Jahr 2012 zugelassen zur Behandlung von mittleren bis schweren Symptomen von Uterusmyomen, d.h. von nicht-kanzerogenen (gutartigen) Wucherungen der Gebärmutter, bei Frauen bis zum Erreichen der Menopause. Es wird bis zu drei Monate lang vor Operationen zur Entfernung der Myome angewendet. Die 3-monatige Behandlung kann mit Unterbrechungen zwischen jedem Behandlungszyklus wiederholt werden.
Der Wirkstoff von Esmya®, Ulipristalacetat, bindet an Rezeptoren auf Zellen, an die das Hormon Progesteron normalerweise bindet, und verhindert damit den Effekt des Progesterons. Da Progesteron das Wachstum von Myomen fördern kann, verringert der protektive Effekt des Ulipristalacetats die Größe der Myome.
Mehr über das Verfahren:
Das Risikobewertungsverfahren nach Artikel 20 der Verordnung (EG) 726/2004 wurde von der EU-Kommission am 30. November 2017 eingeleitet.
Die Neubewertung wird vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt. Das Gremium ist verantwortlich für die Bewertung von Sicherheitsfragen bei Humanarzneimitteln und wird entsprechende Empfehlungen veröffentlichen.
Am 08. Februar 2018 hat der PRAC während des laufenden Bewertungsprozesses vorläufige Empfehlungen herausgegeben.
Die finalen Empfehlungen des PRAC werden an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) weitergeleitet, der für Humanarzneimittel betreffende Fragen verantwortlich ist. Der CHMP wird ein Gutachten (Opinion) verabschieden. Das letzte Stadium des Neubewertungsverfahrens ist die Annahme eines für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlichen Beschlusses der Europäischen Kommission.
Weitere Informationen
Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) abgerufen werden:
Esmya
Zum Risikobewertungsverfahren Ulipristalacetat 5 mg