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Arzneimittelzulassungen unter Verwendung von Studien der Firma Micro Therapeutic Research Labs in Indien: Ruhen der Zulassungen
26.07.2024
Wirkstoff: Verschiedene
26.07.2024 - Bescheid im Stufenplanverfahren
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 18.07.2024 das Ruhen der Zulassungen erneut verlängert, deren Grundlage Studien der Firma Micro Therapeutic Research Labs (MTR) in Indien waren.
Die Liste der betroffenen Arzneimittel, veröffentlicht unter "13.07.2017 – Bescheid im Stufenplanverfahren", ist weiterhin gültig.
03.08.2022 - Bescheid im Stufenplanverfahren
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 20.07.2022 das Ruhen der Zulassungen verlängert, deren Grundlage Studien der Firma Micro Therapeutic Research Labs (MTR) in Indien waren.
Die Liste der betroffenen Arzneimittel, veröffentlicht unter „13.07.2017 – Bescheid im Stufenplanverfahren“, ist weiterhin gültig.
13.07.2017 - Bescheid im Stufenplanverfahren
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 13. Juli 2017 vorläufig das Ruhen von generischen Arzneimittelzulassungen angeordnet, deren Grundlage Studien der Firma Micro Therapeutic Research Labs in Indien waren. Damit wird der Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 23. Juni 2017 umgesetzt.
Die Bedenken gehen auf eine gemeinsame Inspektion der österreichischen und niederländischen Behörde im Februar 2016 bei Micro Therapeutic Research Labs zurück. Die Inspektion ergab mehrere eklatante Mängel bei der Studiendurchführung in den Studienzentren, unter anderem erhebliche Mängel in der Dokumentation der inspizierten Studien und der Datenhandhabung bis hin zur Falschdarstellung von Studiendaten. Die europäische Bewertung kam zu dem Schluss, dass Daten aus Studien, die zwischen Juni 2012 und Juni 2016 durchgeführt wurden, unzuverlässig sind und nicht als Grundlage für Zulassungen in der EU akzeptiert werden können.
Die betroffenen Arzneimittel sind ab dem 26. Juli 2017 nicht mehr verkehrsfähig.
Dem BfArM liegen im Zusammenhang mit diesem Arzneimittel keine Hinweise auf eine mangelnde Wirksamkeit oder eine Gefährdung der Patientensicherheit vor. Ein Rückruf der betroffenen Arzneimittel auf Patientenebene ist nicht vorgesehen.
12.05.2017 - Bescheid im Stufenplanverfahren
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 12. Mai 2017 vorläufig das Ruhen verschiedener generischer Arzneimittelzulassungen angeordnet, deren Grundlage Studien der Firma Micro Therapeutic Research Labs in Indien waren.
Die Bedenken gehen auf Inspektion der österreichischen und der niederländischen Behörde zurück, bei denen deutliche Mängel des Qualitätsmanagementsystems der Firma festgestellt worden sind, die erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der erhobenen Daten bei den dort durchgeführten Bioäquivalenzstudien rechtfertigen. Die Studien der Firma werden daher als nicht valide angesehen und können nicht mehr als Grundlage für Zulassungen gelten. Die Anordnung des BfArM beruht auf einem Gutachten des Ausschusses für Arzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA vom 23. März 2017.
Die betroffenen Arzneimittel sind ab dem 15. Mai 2017 nicht mehr verkehrsfähig.
Dem BfArM liegen im Zusammenhang mit diesen Arzneimitteln keine Hinweise auf eine mangelnde Wirksamkeit oder eine Gefährdung der Patientensicherheit vor. Ein Rückruf der betroffenen Arzneimittel auf Patientenebene ist daher nicht vorgesehen. Patienten sollten sich bei Bedenken an ihren Arzt oder Apotheker wenden.
28.03.2017 - Empfehlung des CHMP
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über das Gutachten des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für Arzneimittelzulassungen, die auf Bioäquivalenz-Studien der Firma Micro Therapeutic Research Labs in Indien beruhen. Micro Therapeutic Research Labs ist ein Auftragsforschungsinstitut (Contract Research Organisation, CRO), das den analytischen und klinischen Teil von Bioäquivalenz-Studien durchgeführt hat. Einige dieser Studien wurden als Grundlage für Zulassungsanträge für Arzneimittel in der EU verwendet. Bioäquivalenz-Studien sind im Allgemeinen die Zulassungsgrundlage für generische Arzneimittel. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund eklatanter Mängel bei der Studiendurchführung in zwei Studienzentren der Firma Micro Therapeutic Research Labs das Ruhen der Zulassung für die davon betroffenen Arzneimittel anzuordnen ist. Die Liste dieser Arzneimittel befindet sich bei der EMA.
Das Ruhen der Zulassungen wird veranlasst, sobald die Widerspruchsfrist bei der EMA abgelaufen ist. Es kann wieder aufgehoben werden, sobald mit zusätzlichen Daten die Bioäquivalenz belegt wird.
Für einige betroffene Arzneimittel liegen solche zusätzlichen Daten bereits vor. Der CHMP empfiehlt daher, diese Arzneimittel auf dem Markt zu belassen. Die entsprechende Liste der Arzneimittel befindet sich bei der EMA.
Die EMA empfiehlt außerdem, dass Arzneimittel, die sich noch im Zulassungsverfahren befinden, aber für die Studien der beiden betroffenen Studienzentren der Firma Micro Therapeutic Research Labs als Grundlage eingereicht wurden, nicht zugelassen werden bis alternative Daten die Bioäquivalenz belegt haben.
Auslöser des vom CHMP erstellten Gutachtens war eine Inspektion der Guten Klinischen Praxis (GCP) der österreichischen und niederländischen Behörde im Februar 2016 bei Micro Therapeutic Research Labs. Die Inspektion ergab mehrere eklatante Mängel bei der Studiendurchführung in den Studienzentren, unter anderem erhebliche Mängel in der Dokumentation der inspizierten Studien und der Datenhandhabung bis hin zur Falschdarstellung von Studiendaten. Die Bewertung durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA kam zu dem Schluss, dass Daten aus Studien, die zwischen Juni 2012 und Juni 2016 durchgeführt wurden, unzuverlässig sind und nicht als Grundlage für Zulassungen in der EU akzeptiert werden können. Es liegen allerdings keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die auf Basis dieser Studien zugelassenen Arzneimittel schädlich oder unwirksam sind.
Einige der Arzneimittel, für die das Ruhen der Zulassung empfohlen wurde, können in bestimmten EU-Mitgliedstaaten essentiell für die Patientenversorgung sein (z.B. mangels alternativer Präparate). Daher können nationale Behörden vorläufig das Ruhen im Interesse von Patienten aussetzen. Aus Sicht des BfArM sind in Deutschland keine essentiellen Arzneimittel betroffen. Es wird daher in Deutschland keine Ausnahmen bzgl. der Ruhensanordnungen für Arzneimittel geben.
Die Empfehlung des CHMP zu diesen Arzneimitteln wird nun an die Europäische Kommission geschickt, um eine rechtlich bindende Entscheidung (Durchführungsbeschluss) zu erwirken.
Informationen für Patienten und Heilberufler
Eine Anzahl von in der EU angewendeten Arzneimitteln wurde auf Grundlage von Studien zugelassen, die bei zwei Studienzentren der Firma Micro Therapeutic Research Labs in Indien durchgeführt wurden.
Die Studien sind unzuverlässig, da es eklatante Mängel in der Handhabung von Daten und Dokumenten bei diesen Zentren gab.- Die Liste der Arzneimittel, für die das Ruhen der Zulassung empfohlen wurde, befindet sich bei der EMA.
- Es gibt aktuell keinen Hinweis auf eine Patientenschädigung durch mangelnde Wirksamkeit bei den Arzneimitteln, deren Zulassung auf Studien der Firma Micro Therapeutic Research Labs beruht.
Einige Arzneimittel, deren Zulassung auf Studien der Firma Micro Therapeutic Research Labs beruhen, können in der EU auf dem Markt bleiben. Dies liegt daran, dass während der Bewertung durch den CHMP zusätzliche Daten für diese Arzneimittel eingereicht wurden.
- Die Liste der Arzneimittel, die auf dem Markt bleiben, befindet sich bei der EMA.
- In Deutschland sind keine für die Patientenversorgung kritischen Arzneimittel von der Entscheidung betroffen. Für alle Arzneimittel, für die das Ruhen der Zulassungen empfohlen wurde, wird dieses daher angeordnet werden.
Mehr über die Arzneimittel
Die Bewertung betraf ein durch die EMA zentral zugelassenes Arzneimittel (Tadalafil Mylan) sowie Arzneimittel, die durch nationale Zulassungsverfahren (dezentrale Verfahren und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung), zugelassen bzw. beantragt wurden und deren Zulassungsanträge Daten aus Studien der folgenden zwei Studienzentren der Firma Micro Therapeutic Research Labs in Indien enthalten:
- Micro Therapeutic Research Labs Pvt. Ltd Rajam Bhavanam, No. 6, Kamarajar Salai, Selaiyur, East Tambaram, Chennai-600 059, Tamil Nadu.
- Micro Therapeutic Research Labs, No. 29 A, Krishna Madhuravanam, Vellokinar Pirivu, Thudiyalur, Coimbatore-641 029, Tamil Nadu.
Die Bewertung beinhaltete auch laufende Zulassungsverfahren, bei denen Studiendaten von diesen Studienzentren eingereicht wurden.
Mehr über das Risikobewertungsverfahren
Die Bewertung wurde am 15. Dezember 2016 durch mehrere Arzneimittelbehörden (Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich) nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.
Die Bewertung wurde vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) vorgenommen, der ein Gutachten angenommen hat. Das CHMP-Gutachten wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine in allen EU-Mitgliedstaaten rechtlich bindende Entscheidung (Durchführungsbeschluss) herausgeben wird.
Weitere Informationen
Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) abgerufen werden: