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Sibutraminhaltige Arzneimittel: Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission zum Ruhen der Zulassung aufgrund eines erhöhten Risikos kardiovaskulärer Ereignisse
22.02.2022
Wirkstoff: Sibutramin
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Datum vom 30. September 2010 die Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission zu sibutraminhaltigen Arzneimitteln und dem erhöhten Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse angeordnet. Der Grund für diese Entscheidung ist die Bewertung der Sibutramin Cardiovascular Outcome (SCOUT)-Studie. Der pharmazeutische Unternehmer hatte zuvor eigenverantwortlich auf die Vermarktung seines Appetitzüglers verzichtet. Mit Schreiben vom 13. September 2019 hat das BfArM erneut das weitere Ruhen der Zulassungen angeordnet.
22.02.2022 - Hinweis
In Deutschland sind keine sibutraminhaltigen Arzneimittel mehr zugelassen. Das Risikobewertungsverfahren sibutraminhaltiger Arzneimittel hat somit aktuell keine Relevanz mehr für in Deutschland zugelassene Arzneimittel.