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Ulipristalacetat 5 mg (Arzneimittel zur Behandlung von Gebärmuttermyomen): Risiko für Leberschädigungen

Wirkstoff: Ulipristalacetat

02.02.2021 - Bescheid im Stufenplanverfahren

EU-Kommissionsentscheidung zu Ulipristal 5mg, Aufhebung der Suspendierung und Änderung der Zulassungen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setzt mit Bescheid vom 27. Januar 2021 den Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission vom 11.01.2021, C(2021)215 (final), national um. Mit Aufhebung der Suspendierung und Änderung der Zulassungen wird das europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu ulipristalacetathaltigen Arzneimitteln abgeschlossen.

13.11.2020 - Gutachten des CHMP

CHMP empfiehlt Anwendungseinschränkung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat empfohlen, die Anwendung von 5 mg ulipristalacetathaltigen Arzneimitteln (Esmya® und Generika) einzuschränken, da sie schwere Leberschäden verursachen können.

Die Arzneimittel dürfen jetzt nur noch zur Behandlung von Gebärmuttermyomen bei prämenopausalen Frauen eingesetzt werden, bei denen chirurgische Eingriffe (einschließlich einer Uterusmyom-Embolisation) nicht geeignet sind oder nicht zum Erfolg geführt haben. Sie dürfen im Vorfeld einer chirurgischen Behandlung nicht mehr zur Kontrolle der Symptome von Gebärmuttermyomen eingesetzt werden.

Fachinformationen und Packungsbeilagen sowie Schulungsmaterialien für Ärzte und Patientenkarten für Ulipristalacetat 5 mg werden um Informationen zum Risiko eines Leberversagens (das in einigen Fällen eine Lebertransplantation erfordert hat) ergänzt.

Bei der Überprüfung der aufgetretenen schwerwiegenden Leberschäden bei der Anwendung von Ulipristalacetat 5 mg hatte der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) festgestellt, dass es nicht möglich sei, zum einen die am stärksten gefährdeten Patientinnen zu charakterisieren oder zum anderen geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen und sich daher gegen eine Verkehrsfähigkeit dieser Arzneimittel in der EU ausgesprochen.

Der CHMP bestätigte die Bewertung des PRAC hinsichtlich des Risikos einer Leberschädigung. Er war jedoch der Ansicht, dass der Nutzen von Ulipristalacet 5 mg zur Behandlung von Myomen bei Frauen ohne Behandlungsalternativen die Anwendungsrisiken überwiegt. Infolgedessen empfahl der CHMP, dass die Arzneimittel für die Behandlung prämenopausaler Frauen, die nicht operiert werden können (oder bei denen eine Operation nicht zum Erfolg führte), weiterhin zur Verfügung steht.

Ulipristalacetat ist auch als Wirkstoff zur Einmalgabe zur Notfallverhütung zugelassen. Die vorliegende Empfehlung betrifft nicht die Einmalgabe von Ulipristalacetat als Notfallverhütungsmittel (ellaOne® und andere Handelsnamen). Es bestehen keine Bedenken bezüglich des Auftretens von Leberschäden bei Anwendung dieser Arzneimittel.

Die Empfehlung des CHMP wird nun an die Europäische Kommission zur finalen Entscheidung weitergeleitet. Die Anwendung von 5 mg ulipristalacetathaltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Gebärmuttermyome war bis zum Ergebnis dieser Überprüfung vorsorglich ausgesetzt worden.

Informationen für Patienten

  • Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin verschreibt Ulipristalacetat 5 mg zur Behandlung von Uterusmyomen (gutartige Tumore der Gebärmutter) nur dann, wenn

    • sie die Wechseljahre noch nicht erreicht haben und

    • ein chirurgischer Eingriff bei Ihnen nicht geeignet ist oder der Eingriff nicht erfolgreich war.

  • Bei Frauen, die 5 mg Ulipristalacetat einnehmen, sind schwere Leberschädigungen aufgetreten, die in einigen wenigen Fällen zu einer Lebertransplantation führen können. Ihr Arzt wird mit Ihnen besprechen, ob bei Ihnen die Behandlungsnotwendigkeit dieses Risiko überwiegt.

  • Sie werden vor und während der Einnahme von Ulipristalacetat 5 mg, sowie nach Ende der Behandlung einen Blutuntersuchung zur Kontrolle Ihrer Leber erhalten.

  • Lesen Sie bitte die Patientenkarte, die Sie zusammen mit Ihrem Arzneimittel Ulipristalacetat 5 mg erhalten haben. Hier finden Sie Informationen darüber, was zu tun ist, wenn Sie Anzeichen einer Leberschädigung aufweisen.

  • Sie müssen die Behandlung mit Ulipristalacetat 5 mg abbrechen und sofort mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin sprechen, wenn Sie Anzeichen einer Leberschädigung wie Gelbfärbung der Haut, dunklen Urin, Übelkeit oder Erbrechen feststellen.

  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie Fragen und Bedenken zu Ihrer Behandlung haben.

Informationen für Angehörige der Heilberufe

  • Ulipristalacetat 5 mg darf nur zur Behandlung von Gebärmuttermyomen bei prämenopausalen Frauen verschrieben werden, bei denen eine Operation oder Embolisation von Gebärmuttermyomen nicht möglich ist oder der chirurgische Eingriff fehlgeschlagen ist.
  • Die Anwendung von Ulipristalacetat 5 mg wird aufgrund von Meldungen über schwere Leberschäden, die gelegentlich eine Lebertransplantation erfordern, eingeschränkt.
  • Vor der Behandlung mit Ulipristalacetat 5 mg sollten die Verschreibenden

    • alle verfügbaren Behandlungsoptionen mit den Frauen besprechen;
    • die Frauen hinsichtlich des Risikos eines Leberversagens und die gegebenenfalls anschließende Notwendigkeit einer Lebertransplantation zu beraten.

  • Obwohl Risikofaktoren für eine Leberschädigung mit Ulipristalacetat 5 mg oder spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung nicht identifiziert wurden, sollten Angehörige der Heilberufe die Fachinformation (einschließlich Kontraindikationen und Empfehlungen zur Überwachung der Leberfunktion) sowie den für das Arzneimittel erhältlichen ärztlichen Verschreibungsleitfaden beachten.
  • Den Patienten sollte geraten werden, auf Anzeichen und Symptome einer Leberschädigung zu achten.

Mehr über die Arzneimittel

Ulipristalacetat 5 mg wurde (als Esmya® und Ulipristalacetat Gedeon Richter®) zur Behandlung mittleren bis schweren Symptomen von Gebärmuttermyomen (gutartige Wucherungen der Gebärmutter) bei Frauen vor der Menopause zugelassen. Es wurde bis zu 3 Monate vor der Operation zur Myomentfernung eingesetzt und konnte auch langfristig, jedoch mit Behandlungspausen bei Frauen, die nicht operiert werden konnten, angewendet werden.

Esmya® (Ulipristalacetat) wurde 2012 in der gesamten EU zugelassen. Es war Gegenstand einer früheren Überprüfung im Jahr 2018. Ulipristalacetat Gedeon Richter® wurde 2018 in der gesamten EU zugelassen. Generische ulipristalacetathaltige Arzneimittel wurden in mehreren EU-Ländern über nationale Verfahren unter verschiedenen Handelsnamen zugelassen.

Weitere Informationen über Esmya® und Ulipristalacetat Gedeon Richter® finden Sie auf der Website der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Esmya®, Ulipristalacetat Gedeon Richter® und Generika wurde auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wurde zunächst vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC), dem für die Bewertung von Fragen der Sicherheit von Humanarzneimitteln zuständigen Ausschuss, durchgeführt, der eine Reihe von Empfehlungen abgab.

Die PRAC-Empfehlungen wurden an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) übermittelt, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist und eine Stellungnahme erstellte. Diese Stellungnahme des CHMP wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die zu gegebener Zeit eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung treffen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

04.09.2020 - Empfehlung des PRAC

Der PRAC empfiehlt den Widerruf der Zulassungen ulipristalacetathaltiger Arzneimittel (5mg) zur Behandlung von Gebärmuttermyomen.

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA hat bestätigt, dass Arzneimittel mit Dosen von 5 mg Ulipristalacetat (Esmya® und Generika), die zur symptomatischen Behandlung von Gebärmuttermyomen eingesetzt werden, Leberschäden verursachen können, einschließlich der Notwendigkeit einer Lebertransplantation. Daher empfiehlt der PRAC, die Zulassungen dieser Arzneimittel zu widerrufen.

Der PRAC berücksichtigte bei seiner Überprüfung alle verfügbaren Erkenntnisse, einschließlich der gemeldeten Fälle von schweren Leberschäden. Es wurden auch Vertreter von Patienten und Angehörigen der Heilberufe, einschließlich Experten auf dem Gebiet der Gynäkologie, konsultiert. Da es nicht möglich war, die am stärksten gefährdeten Patientinnen zu charakterisieren oder geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen, kam der PRAC zu dem Schluss, dass die Risiken dieser Arzneimittel ihren Nutzen überwiegen und dass sie in der EU nicht vermarktet werden sollten.

Die Anwendung von 5 mg ulipristalacetathaltigen Arzneimitteln gegen Gebärmuttermyome war bereits vorsichtshalber ausgesetzt worden, bis das Ergebnis dieser Überprüfung vorlag.

Ulipristalacetat ist auch als Wirkstoff zur Einmalgabe zur Notfallverhütung zugelassen. Diese Empfehlung betrifft nicht die Einmalgabe von Ulipristalacetat als Notfallverhütungsmittel (ellaOne® und andere Handelsnamen) und es bestehen keine Bedenken bezüglich Leberschäden bei diesen Arzneimitteln.

Die PRAC-Empfehlung wird nun an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA weitergeleitet, der die Stellungnahme der Agentur begutachten wird.

Mehr über die Arzneimittel
Ulipristalacetat wurde zur Behandlung von mittleren bis schweren Symptomen von Gebärmuttermyomen, d.h. von gutartigen Wucherungen der Gebärmutter, bei Frauen vor der Menopause zugelassen. Es wurde bis zu 3 Monate vor einer Operation zur Myomentfernung eingesetzt und konnte auch langfristig, jedoch mit Behandlungspausen, bei anderen Frauen angewendet werden.

Esmya® (Ulipristalacetat) wurde 2012 in der gesamten EU zugelassen. Esmya® war Gegenstand einer früheren Überprüfung im Jahr 2018. Ulipristalacetat Gedeon Richter wurde 2018 in der gesamten EU zugelassen. Generische ulipristalacetathaltige Arzneimittel wurden über nationale Verfahren in mehreren EU-Ländern unter verschiedenen Handelsnamen zugelassen.

Weitere Informationen über Esmya® und Ulipristalacetat Gedeon Richter finden Sie auf der Website der EMA.

Mehr über das Verfahren
Die Überprüfung von Esmya®, Ulipristalacetat Gedeon Richter und Generika wurde auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC), dem für die Bewertung von Fragen der Sicherheit von Humanarzneimitteln zuständigen Ausschuss, durchgeführt.

Am 12. März 2020 empfahl der PRAC die Aussetzung der Marktzulassungen von 5-mg Ulipristalacetat (Esmya® und Generika) während der laufenden Überprüfung. Die Europäische Kommission erließ am 25. März 2020 eine rechtsverbindliche Entscheidung zur Aussetzung der Marktzulassung.

Die PRAC-Empfehlungen werden nun an den Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) weitergeleitet, der für Fragen zu Humanarzneimitteln zuständig ist und ein Gutachten abgeben wird. Die letzte Phase des Bewertungsverfahrens ist die Annahme eines für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlichen Beschlusses der Europäischen Kommission.

27.04.2020 - Bescheid im Stufenplanverfahren (Bezug: EU-Kommissionsentscheidung zu Esmya®)

Vorläufiges Ruhen der Zulassung von Arzneimitteln zur Behandlung von Gebärmuttermyomen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 23.04.2020 für alle Inhaber generischer Zulassungen von ulipristalacetathaltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Gebärmuttermyomen das vorläufige Ruhen der Arzneimittelzulassungen angeordnet.

07.04.2020 - Anhörung im Stufenplanverfahren (Bezug: EU-Kommissionsentscheidung zu Esmya®)

Auf der Grundlage der PRAC-Empfehlung hat die EU-Kommission am 25.03.2020 den Durchführungsbeschluss erlassen, (s. Produktinformation auf der Seite der Europäischen Kommission) und das vorläufige Ruhen für das zentral zugelassene Arzneimittel Esmya® angeordnet.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat alle Inhaber generischer Zulassungen von ulipristalacetathaltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Gebärmuttermyomen angehört und beabsichtigt das Ruhen für diese generischen Arzneimittelzulassungen befristet anzuordnen.

13.03.2020 - Empfehlung des PRAC

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA hat Frauen empfohlen, die Einnahme von 5 mg Ulipristalacetat (Esmya® und Generika) zur Behandlung von Uterusmyomen für den Zeitraum des laufenden Risikobewertungsverfahrens einzustellen. Während der Sicherheitsüberprüfung sollen auch keine neuen Patientinnen mehr mit den Arzneimitteln behandelt werden, deren Zulassungen in der gesamten EU vorübergehend ausgesetzt werden.

Die Einleitung der Sicherheitsüberprüfung erfolgte auf Antrag der Europäischen Kommission nach dem Bekanntwerden eines kürzlich aufgetretenen Falls von Leberschäden, der zu einer Lebertransplantation bei einer betroffenen Patientin führte.

Eine Überprüfung der EMA 2018 (s.a. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/a-f/esmya.html) kam zu dem Schluss, dass bei ulipristalhaltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Gebärmuttermyomen ein Risiko für seltene, aber schwere Leberschäden besteht, und es wurden Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos ergriffen. Da jedoch der neue Fall einer schweren Leberschädigung trotz Einhaltung dieser Maßnahmen auftrat, leitet die EMA eine erneute Überprüfung ein.

Von den mehr als 900.000 Patientinnen, die seit der Zulassung im Jahr 2012 mit Ulipristalacetat gegen Myome behandelt wurden, wurden Fälle von schweren Leberschäden gemeldet, von denen fünf zu einer Lebertransplantation geführt haben.
Ulipristalacetat ist auch zur einmaligen Anwendung zur Notfall-Kontrazeption zugelassen. Dieses Bewertungsverfahren betrifft nicht das mit einmal 30 mg dosierte ulipristalacetathaltige Notfallverhütungsmittel (ellaOne® und andere Handelsnamen). Es gibt keine Hinweise auf eine Leberschädigung bei diesen Arzneimitteln.

Weitere Informationen und aktualisierte Empfehlungen werden nach Abschluss des Verfahrens vorgelegt.

Informationen für Patientinnen

  • Solange der Sicherheitsausschuss der EMA die Daten überprüft, sollten Patientinnen diese Arzneimittel nicht mehr einnehmen. Die Prüfung wurde eingeleitet, nachdem ein neuer Fall von schwerer Leberschädigung, der zu einer Lebertransplantation führte, bei einer Frau aufgetreten ist, die

    Ulipristalacetat gegen Gebärmuttermyome (gutartige Tumore der Gebärmutter) einnahm.

  • Wenn Sie Ulipristalacetat bei Gebärmuttermyomen einnehmen, wenden Sie sich an Ihren Arzt, um sich über andere mögliche Behandlungen zu informieren.
  • Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich Ihrer Behandlung haben.
  • Wenden Sie sich sofort an Ihren Arzt, wenn Sie Symptome einer Leberfunktionsstörung wie Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Bauchschmerzen, Gelbfärbung der Haut, Dunkelfärbung des Urins, Übelkeit und Erbrechen feststellen.
  • Bei dem Notfall-Kontrazeptivum, das 30 mg Ulipristalacetat (ellaOne® und andere Handelsnamen) enthält, bestehen keine Bedenken bezüglich einer Leberschädigung.

Informationen für Angehörige der Heilberufe

  • Setzen Sie sich so bald wie möglich mit Ihren Patientinnen in Verbindung, die derzeit noch mit Ulipristalacetat gegen Gebärmuttermyome behandelt werden, und beenden Sie die Behandlung. Ziehen Sie gegebenenfalls andere Behandlungsoptionen in Betracht.
  • Raten Sie den Patienten, Anzeichen und Symptome einer Leberfunktionsstörung (wie z.B. Übelkeit, Erbrechen, rechtsseitige hypochondrale Schmerzen, Anorexie, Asthenie und Gelbsucht) sofort zu melden.
  • Wie in der Produktinformation für die Arzneimittel beschrieben, sollten 2 bis 4 Wochen nach Absetzen der Behandlung Leberfunktionstests durchgeführt werden.
  • Leiten Sie bei neuen Patientinnen keine Therapie mehr mit Ulipristalacetat zur Behandlung von Uterusmyomen ein.

Eine Rote Hand Brief (RHB) wird am oder kurz nach dem 23. März 2020 an Angehörige der Heilberufe, die das Arzneimittel verschreiben oder abgeben, versendet werden. Der RHB wird auch auf einer gesonderten Seite auf der EMA-Website und auf der BfArM-Homepage veröffentlicht.

Mehr über die Arzneimittel

Ulipristalacetat wurde zur Behandlung von mittleren bis schweren Symptomen von Gebärmuttermyomen, die keine Krebsgeschwüre der Gebärmutter sind, bei Frauen vor der Menopause verwendet. Es wurde bis zu drei Monate vor der Operation zur Entfernung der Myome eingesetzt und konnte auch langfristig, aber mit Behandlungspausen bei anderen Frauen, angewendet werden.

Esmya® (Ulipristalacetat) wurde 2012 und Ulipristalacetat Gedeon Richter® 2018 EU-weit zugelassen. Generische ulipristalacetathaltige Arzneimittel wurden in mehreren EU-Ländern über nationale Verfahren unter verschiedenen Handelsnamen zugelassen.

Weitere Informationen über Esmya® und Ulipristal Acetat Gedeon Richter® sind auf der Website der EMA erhältlich.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Esmya®, Ulipristal Acetat Gedeon Richter® und Generika wurde auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wird vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt, der für die Bewertung von Sicherheitsfragen von Humanarzneimitteln zuständig ist und eine Reihe von Empfehlungen aussprechen wird. Die PRAC-Empfehlungen werden dann an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) weitergeleitet, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist, und dieser wird ein Gutachten (Opinion) verabschieden. Die letzte Phase des Überprüfungsverfahrens ist die Annahme einer rechtsverbindlichen Entscheidung durch die Europäische Kommission, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei derEuropäischen Arzneimittel-Agentur EMA abgerufen werden:

Ulipristal acetate 5 mg medicinal products

Rote-Hand-Brief zu Ulipristalacetat vom 01.02.2021

Rote-Hand-Brief zu Ulipristalacetat vom 23.03.2020

Zum Risikobewertungsverfahren Esmya® (Ulipristalacetat)